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Schutzstufenkonzept CORONA - Dienstbetrieb 2021

Ampelstellung *1:

Zahlen für den ,

Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW

Fälle gesamt

Todesfälle

  • *1 Ein Wechsel der Ampelstellung wird ausschließlich vom Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter ausgerufen.
  • *2 Grundlagen für den 7-Tages-Inzidenzwert im Landkreis Göppingen sind der offizielle „Tagesbericht Covid-19“ des Landesgesundheitsamtes Baden- Württemberg.
  • *3 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen müssen für eine Herabstufung mindestens sieben Tage bestehen!
  • *4 Übungsdienst in eingeteilten Kleingruppen ohne Vermischung untereinander und unter den Löschzügen.
  • *5 Bei Musikproben ist aufgrund von Aerosolen zwischen den Spielern ein erweiterter Abstand einzuhalten. Wird in Räumen geprobt, so muss dauerhaft mit Durchzug gelüftet werden. Die aktuelle Corona-Verordnung Musik, Kunstund Jugendkunstschulen des Landes Baden-Württemberg ist einzuhalten.
  • *6 Maschinisten-Schulungen und sonstige Schulungen in festen Teams innerhalb der festeingeteilten Kleingruppen (max. 2 FA) ohne Vermischung untereinander und unter den Löschzügen. Die Schulungen sind zuvor mit der Löschzugführung zwingend abzustimmen!
  • *7 Der Dienstplan für 2021 bleibt bestehen.
  • *8 Aufgrund Nichtvermischungen der eingeteilten Kleingruppen und Löschzüge.
  • *9 Präsenz-Ausschusssitzungen werden über die allgemeinen Verhaltensregeln ergänzt. z.B. werden die Mindestabstände vergrößert und die Sitzplatzgestaltung wird taktisch gestaltet. (Überwiegend Stadthallennutzung)
  • *10 Hierfür wird ein gesondertes Hygienekonzept erstellt.
  • *11 Aufenthaltsräume können zu Einsatznachbesprechungen genutzt werden. Ein geselliges Beisammensitzen ist untersagt. Zuvor Rücksprache mit Kommandant oder dessen Stellvertreter
  • *12 Sitzgestaltung in eingeteilten Kleingruppen ohne Vermischung untereinander.