Schutzstufenkonzept CORONA - Dienstbetrieb 2021
Ampelstellung *1:
Zahlen für den ,
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW
Fälle gesamt
Todesfälle
- *1 Ein Wechsel der Ampelstellung wird ausschließlich vom Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter ausgerufen.
- *2 Grundlagen für den 7-Tages-Inzidenzwert im Landkreis Göppingen sind der offizielle „Tagesbericht Covid-19“ des Landesgesundheitsamtes Baden- Württemberg.
- *3 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen müssen für eine Herabstufung mindestens sieben Tage bestehen!
- *4 Übungsdienst in eingeteilten Kleingruppen ohne Vermischung untereinander und unter den Löschzügen.
- *5 Bei Musikproben ist aufgrund von Aerosolen zwischen den Spielern ein erweiterter Abstand einzuhalten. Wird in Räumen geprobt, so muss dauerhaft mit Durchzug gelüftet werden. Die aktuelle Corona-Verordnung Musik, Kunstund Jugendkunstschulen des Landes Baden-Württemberg ist einzuhalten.
- *6 Maschinisten-Schulungen und sonstige Schulungen in festen Teams innerhalb der festeingeteilten Kleingruppen (max. 2 FA) ohne Vermischung untereinander und unter den Löschzügen. Die Schulungen sind zuvor mit der Löschzugführung zwingend abzustimmen!
- *7 Der Dienstplan für 2021 bleibt bestehen.
- *8 Aufgrund Nichtvermischungen der eingeteilten Kleingruppen und Löschzüge.
- *9 Präsenz-Ausschusssitzungen werden über die allgemeinen Verhaltensregeln ergänzt. z.B. werden die Mindestabstände vergrößert und die Sitzplatzgestaltung wird taktisch gestaltet. (Überwiegend Stadthallennutzung)
- *10 Hierfür wird ein gesondertes Hygienekonzept erstellt.
- *11 Aufenthaltsräume können zu Einsatznachbesprechungen genutzt werden. Ein geselliges Beisammensitzen ist untersagt. Zuvor Rücksprache mit Kommandant oder dessen Stellvertreter
- *12 Sitzgestaltung in eingeteilten Kleingruppen ohne Vermischung untereinander.